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   LSG Hessen, 15.01.2009 - L 1 KR 255/07   

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https://dejure.org/2009,8656
LSG Hessen, 15.01.2009 - L 1 KR 255/07 (https://dejure.org/2009,8656)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15.01.2009 - L 1 KR 255/07 (https://dejure.org/2009,8656)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15. Januar 2009 - L 1 KR 255/07 (https://dejure.org/2009,8656)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer Krankenhausbehandlungsvergütung für eine onkologische Behandlung in einer Privatkrankenanstalt ohne Kassenzulassung i.R.e. notfallmäßigen Aufnahme des Patienten; Anforderungen an den zu erbringenden Nachweis für eine Erstattung hinsichtlich ...

  • medcontroller.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 01.02.1995 - 6 RKa 9/94

    Recht der Krankenkassen zur Beanstandung fehlerhafter Honorarabrechnungen nach

    Auszug aus LSG Hessen, 15.01.2009 - L 1 KR 255/07
    Bereits diese orientierende Befragung und Untersuchung ist zwar eine ärztliche Tätigkeit im Rahmen der Krankenbehandlung, die nach allgemeinen Grundsätzen einen Vergütungsanspruch nach sich ziehen kann (vgl. BSG, Urteil vom 1. Februar 1995 - 6 RKa 9/94 - SozR 3 2500 § 76 Nr. 2).

    Der Vergütungsanspruch wäre am damaligen Maßstab der entsprechenden Anwendung der §§ 76 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. 120 Abs. 1 SGB V in der bis 31. Dezember 2002 geltenden Fassung nicht von der Klägerin gegenüber der Beklagten, sondern vom Krankenhausarzt gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung geltend zu machen gewesen (vgl. Knittel in: Krauskopf (Hrsg.), Soziale Krankenversicherung - Pflegeversicherung, 32. EL, § 120 SGB V Rdnr. 5; siehe auch die Konstellation in BSG, Urteil vom 1. Februar 1995 a.a.O.).

  • BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 6/01 R

    Stationäre Notfallbehandlung - nicht zugelassenes Krankenhaus - Sachleistung -

    Auszug aus LSG Hessen, 15.01.2009 - L 1 KR 255/07
    In Notfällen können nach § 76 Abs. 1 Satz 2 SGB V auch Krankenhäuser ohne Kassenzulassung Leistungen zu Lasten der Krankenkassen erbringen (zum Folgenden: BSG, Urteil vom 9. Oktober 2001 - B 1 KR 6/01 R - juris).

    Aus der entsprechenden Anwendung des § 76 Abs. 1 Satz 2 SGB V folgt allein die Einbeziehung von Leistungserbringern ohne Kassenzulassung in das System der Gesetzlichen Krankenversicherung, indes noch nicht die Rechtsfolge des Vergütungsanspruchs (offen lassend: BSG, Urteil vom 9. Oktober 2001 - B 1 KR 6/01 R -).

  • BSG, 19.08.1992 - 6 RKa 6/91

    Ambulante Notfallbehandlung - Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen -

    Auszug aus LSG Hessen, 15.01.2009 - L 1 KR 255/07
    Die Rechtsgrundlage des Vergütungsanspruchs dem Grunde und der Höhe nach ergibt sich im Falle der ambulanten Krankenhausbehandlung aus den Vorschriften des Vertragsarztrechts über die Honorierung ärztlicher Leistungen (BSG, Urteil vom 19. August 1992 - 6 RKa 6/91 - BSGE 71, 117 ff.), im stationären Bereich aus den entsprechenden Vergütungsregelungen des Krankenhausrechts, im damaligen Zeitraum insbesondere aus den Rechtsgedanken der §§ 109 Abs. 4 Satz 3 SGB V, §§ 16 ff. Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und der Bundespflegesatzverordnung (BPflV).

    Allerdings kann auf das diese Vorschriften konkretisierende Vertragsregelwerk, insbesondere die Sicherstellungs- und Überprüfungsverträge sowie die bilateralen Pflegesatzvereinbarungen gerade mangels vertraglicher Bindung nicht ohne Weiteres zurückgegriffen werden (siehe dazu i. E. unten - vgl. für das Vertragsarztrecht: BSG, Urteil vom 19. August 1992 a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.07.2006 - L 11 KR 1804/06

    Notfall iS von § 76 Abs. 1 S. 2 SGB V

    Auszug aus LSG Hessen, 15.01.2009 - L 1 KR 255/07
    Eine solche Dringlichkeit oder Unaufschiebbarkeit ist gegeben, wenn ohne eine sofortige Behandlung durch einen nicht zugelassenen Leistungserbringer Gefahren für Leib oder Leben entstehen oder heftige Schmerzen unzumutbar lange andauern würden (LSG Bad.-Württ., Beschluss vom 27. Juli 2006 - L 11 KR 1804/06 - juris m. w. N. ; vgl. Hess in: Kasseler Kommentar, 44. EL, § 76 SGB V, Rdnr. 12 m. w. N.).Damit weist der hier anzuwendende Notfallbegriff des Leistungserbringerrechts grundlegend andere Merkmale als der medizinische oder der strafrechtliche Notfallbegriff des § 323c Strafgesetzbuch auf und ist daher auch strikt von den letztgenannten Begriffen zu unterscheiden (Orlowski in: GKV-Komm. 143. EL, § 76 SGB V Rdnr. 29; LSG Bad.-Württ., Beschluss vom 27. Juli 2006 - L 11 KR 1804/06 - juris).

    Die systembezogene Seite des Notfallbegriffs ist dahingehend weiter zu konkretisieren, dass eine von vornherein auf einen größeren Umfang und Zeitaufwand angelegte Therapie keine Notfallbehandlung darstellt (LSG NRW, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - L 16 B 50/06 KR ER - juris), insbesondere, wenn diesbezüglich ein Krankenhausaufnahmevertrag abgeschlossen wird (vgl. unter dem Aspekt der Dringlichkeit: LSG Bad.-Württemb., Beschluss vom 27. Juli 2006 - L 11 KR 1804/06 - juris).

  • LSG Hessen, 04.12.2008 - L 1 KR 213/06

    Kein Kostenerstattungsanspruch gegenüber der Krankenkasse, wenn diese bei einer

    Auszug aus LSG Hessen, 15.01.2009 - L 1 KR 255/07
    Wegen der notfallunabhängigen Fortsetzung findet diese Behandlung nach der Zäsur der Verlegungsfähigkeit als Einheit außerhalb des Systems der Gesetzlichen Krankenversicherung statt (zum Prinzip der Behandlungseinheit vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 4. Dezember 2008 - L 1 KR 213/06 - BSG, Urteil vom 22. März 2005 - B 1 KR 3/04 R - m. w. N.).
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung nach § 13 Abs 3 SGB 5 ausschließlich nach

    Auszug aus LSG Hessen, 15.01.2009 - L 1 KR 255/07
    Allein der "unvermittelt" auftretende Behandlungsbedarf kennzeichnet den Notfall (LSG NRW, Beschluss vom 30. Januar 2008 - L 11 KR 52/07 - juris; vgl. auch BSG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - B 1 KR 8/06 R - juris).
  • LSG Bayern, 30.11.2006 - L 4 KR 73/04

    Kostenerstattung für eine stationäre Behandlung in einer Privatklinik; Vorliegen

    Auszug aus LSG Hessen, 15.01.2009 - L 1 KR 255/07
    Ein zu berücksichtigendes Indiz ist in diesem Zusammenhang auch die vorherige Konsultation des Krankenhauses bezüglich der später durchgeführten Behandlung, die je nach zeitlichem Ablauf das Fehlen einer Behandlungsalternative ausschließen kann (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 30. November 2006 - L 4 KR 73/04 - juris).
  • BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 5/08 R

    Krankenversicherung - Krankenhausträger

    Auszug aus LSG Hessen, 15.01.2009 - L 1 KR 255/07
    Hinsichtlich des von der Klägerin erfolglos betriebenen Rechtsstreits um den Abschluss eines Versorgungsvertrages wird auf die Urteile des Senats vom 17. Dezember 2007 - L 1 KR 62/04 - und des Bundessozialgerichts vom 28. Juli 2008 - B 1 KR 5/08 R - verwiesen.
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 114/06 B

    Zulassung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren, Kostenerstattung in der

    Auszug aus LSG Hessen, 15.01.2009 - L 1 KR 255/07
    18 Ein Notfall im Sinne von § 76 Abs. 1 Satz 2 SGB V liegt vor, wenn aus medizinischen Gründen eine umgehende Behandlung des Patienten so dringlich ist, dass ein zugelassener Leistungserbringer nicht in der gebotenen Eile herbeigerufen oder aufgesucht werden kann (BSG, Urteil vom 31. Juli 1963 - 3 RK 92/59 - BSGE 19, 270 ff.; Beschluss vom 14. Dezember 2006 - B 1 KR 114/06 - juris; Krauskopf in: ders. (Hrsg.) Soziale Krankenversicherung - Pflegeversicherung, Stand: 61. EL, § 76 SGB V Rdnr. 11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2006 - L 16 B 50/06

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 15.01.2009 - L 1 KR 255/07
    Die systembezogene Seite des Notfallbegriffs ist dahingehend weiter zu konkretisieren, dass eine von vornherein auf einen größeren Umfang und Zeitaufwand angelegte Therapie keine Notfallbehandlung darstellt (LSG NRW, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - L 16 B 50/06 KR ER - juris), insbesondere, wenn diesbezüglich ein Krankenhausaufnahmevertrag abgeschlossen wird (vgl. unter dem Aspekt der Dringlichkeit: LSG Bad.-Württemb., Beschluss vom 27. Juli 2006 - L 11 KR 1804/06 - juris).
  • LSG Hessen, 17.12.2007 - L 1 KR 62/04

    Krankenversicherung - kein Versorgungsvertrag mit Krankenhaus, dessen

  • BSG, 31.07.1963 - 3 RK 92/59

    Zu einem Anspruch auf Kostenersatz; Kosten für eine Behandlung durch einen nicht

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2008 - L 11 KR 52/07

    Krankenversicherung

  • BSG, 22.03.2005 - B 1 KR 3/04 R

    Krankenversicherung - keine Kostenerstattung - künstliche Befruchtung - Antrag

  • VerfGH Saarland, 07.04.2014 - Lv 9/13

    Privatliquidation - Information auch in Notfällen

    Ob das zutrifft - § 76 Abs. 1 Satz 2 SGB V erlaubt die Inanspruchnahme eines nicht zugelassenen Arztes im Notfall mit der Folge, dass dessen Vergütung im System der kassenärztlichen Versorgung erfolgt (BSG Urt.v. 17.09.2008 B 6 KA 46/07 R, BeckRS 2009 50016) - oder ob der Beschwerdeführer nicht, wie es nahe liegt, nur den (unzutreffenden) Eindruck zu verantworten hat, er leiste Notdienst, weil ein Vertragsarzt nicht in der gebotenen Dringlichkeit zur Verfügung stehe (zu dieser Voraussetzung der Unterwerfung eines nicht zugelassenen Arztes unter das kassenärztliche System vgl. HessLSG Urt.v. 15.01.2009 L 1 KR 255/07), kann dahinstehen.
  • SG Kassel, 27.03.2012 - S 12 KR 10/12

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für bereits dem Grunde nach bewilligte

    In Notfällen können nach § 76 Abs. 1 Satz 2 SGB V dann zwar auch Krankenhäuser ohne Kassenzulassung Leistungen zu Lasten der Krankenkassen erbringen (vgl. ausführlich und im Folgenden u.a. Hessisches Landessozialgericht, Urteile vom 15.01.2009, L 1 KR 255/07 und 28.07.2011, L 1 KR 1/09, jeweils mzwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2018 - L 11 KR 112/18

    Krankenhausbehandlung

    Ein Notfall besteht, wenn ein nicht vorhersehbarer unmittelbar auftretender Behandlungsbedarf aus medizinischen Gründen eine sofortige Behandlung zur Beseitigung von Gefahren für Leib bzw. Leben oder zur Bekämpfung von - ansonsten unzumutbaren - Schmerzen erfordert und ein an der vertragsärztlichen Versorgung Teilnahmeberechtigter nicht rechtzeitig zur Verfügung steht (BSG, Beschlüsse vom 18.10.2010 - B 3 KR 12/10 B - und 14.12.2006 - B 1 KR 114/06 - Landessozialgericht (LSG) Hessen, Urteil vom 15.01.2009 - L 1 KR 255/07 - vgl. auch Senat, Urteil vom 28.01.2009 - L 11 KA 24/08 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2014 - L 1/4 KR 487/12
    Die Anerkennung eines Notfalls gleichsam "bei Gelegenheit" einer außerhalb des Systems erfolgten Behandlung widerspräche der Funktion des § 76 Abs. 1 Satz 2 SGB V, allein das Systemversagen auszugleichen (LSG Hessen, Urteil vom 15. Januar 2009 - L 1 KR 255/07 -).
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